Abschlüsse in der Oberschule mit integrativem System (Kurse) nach der 10. Klasse
1. Erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife
- in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen (4)
- höchstens zwei mangelhafte Leistungen (5), die durch mindestens zwei
befriedigende Leistungen (3) ausgeglichen werden müssen
- in einem der Fächer Mathematik oder Deutsch müssen mindestens
ausreichende Leistungen (4) erreicht werden
- der Ausgleich erfolgt nur innerhalb einer Fächergruppe
Soweit Fächer im B-Kurs unterrichtet werden, erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage der in die entsprechenden Leistungen eines A-Kurses umgerechneten Leistungen.
2. Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
- in mindestens zwei B-Kursen mindestens ausreichende Leistungen
- in A- Kursen mindestens befriedigende Leistungen
- in zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen
- in den anderen Fächern ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 (die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt)
- es dürfen dabei keine ungenügende und höchstens zwei mangelhafte Leistungen vorliegen
Es darf höchstens eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder höchstens eine mangelhafte Leistung im B-Kurs auftreten, wenn diese ausgeglichen werden können. Eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im B-Kurs ist durch mindestens eine gute Leistung im A-Kurs oder mindestens eine befriedigende Leistung im B-Kurs oder im WP I-Kurs auszugleichen.
3. Realschulabschluss/ Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- in mindestens drei B-Kursen mindestens befriedigende Leistungen
- im A-Kurs mindestens gute Leistungen
- in zwei weiteren Fächern mindestens gute Leistungen, in den anderen Fächern ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 (die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt)
- es darf dabei keine ungenügende und höchstens eine mangelhafte Leistung vorliegen
Es darf höchstens eine befriedigende Leistung im A-Kurs oder höchstens eine ausreichende Leistung im B-Kurs auftreten, wenn diese ausgeglichen werden kann. Eine befriedigende Leistung im A-Kurs oder eine ausreichende Leistung im B-Kurs ist durch mindestens eine sehr gute Leistung im A-Kurs oder mindestens eine gute Leistung im B-Kurs oder im WP I-Kurs auszugleichen.
Mit der Versetzung in Klasse 10 wird der einfache Hauptschulabschluss/ die Berufsbildungsreife erworben.
Fächer der Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, Englisch und der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7
Fächer der Fächergruppe II: Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Politische Bildung, LER, WAT, Kunst, Musik, Sport, Astronomie,