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Abschlüsse in der Oberschule mit integrativem System (Kurse) nach der 10. Klasse

 

1. Erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife

  • in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen (4)
  • höchstens zwei mangelhafte Leistungen (5), die durch mindestens zwei

          befriedigende Leistungen (3) ausgeglichen werden müssen

  • in einem der Fächer Mathematik oder Deutsch müssen mindestens 

          ausreichende Leistungen (4) erreicht werden

  • der Ausgleich erfolgt nur innerhalb einer Fächergruppe

 

Soweit Fächer im B-Kurs unterrichtet werden, erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage der in die entsprechenden Leistungen eines A-Kurses umgerechneten Leistungen.

 

2. Realschulabschluss/ Fachoberschulreife

  • in mindestens zwei B-Kursen mindestens ausreichende Leistungen
  • in A- Kursen mindestens befriedigende Leistungen
  • in zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen
  • in den anderen Fächern ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 (die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt)
  • es dürfen dabei keine ungenügende und höchstens zwei mangelhafte Leistungen vorliegen

 

Es darf höchstens eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder höchstens eine mangelhafte Leistung im B-Kurs auftreten, wenn diese ausgeglichen werden können. Eine ausreichende Leistung im A-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im B-Kurs ist durch mindestens eine gute Leistung im A-Kurs oder mindestens eine befriedigende Leistung im B-Kurs oder im WP I-Kurs auszugleichen.

 

3. Realschulabschluss/ Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

  • in mindestens drei B-Kursen mindestens befriedigende Leistungen
  • im A-Kurs mindestens gute Leistungen
  • in zwei weiteren Fächern mindestens gute Leistungen, in den anderen Fächern ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 (die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt)
  • es darf dabei keine ungenügende und höchstens eine mangelhafte Leistung vorliegen

 

Es darf höchstens eine befriedigende Leistung im A-Kurs oder höchstens eine ausreichende Leistung im B-Kurs auftreten, wenn diese ausgeglichen werden kann. Eine befriedigende Leistung im A-Kurs oder eine ausreichende Leistung im B-Kurs ist durch mindestens eine sehr gute Leistung im A-Kurs oder mindestens eine gute Leistung im B-Kurs oder im WP I-Kurs auszugleichen.

 

 

Mit der Versetzung in Klasse 10 wird der einfache Hauptschulabschluss/ die Berufsbildungsreife erworben.

 

Fächer der Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, Englisch  und der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7

 

Fächer der Fächergruppe II: Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Politische Bildung, LER, WAT, Kunst, Musik, Sport, Astronomie,